1. Überblick und Zweck
Die Marriott Hotel Holding GmbH und ihre Tochtergesellschaften (Marriott) bieten die Möglichkeit, Anliegen und Beschwerden im Zusammenhang mit dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) zu übermitteln. Dieses Beschwerdeverfahren dient nicht der Übermittlung von Kundenbeschwerden (z.B. Anliegen im Zusammenhang mit einem Hotelaufenthalt). Solche Beschwerden, die sich nicht auf das LkSG beziehen, können über folgenden Link übermittelt werden: Marriott Kontaktformular.
2. Wer kann Anliegen und Beschwerden einreichen?
Das Beschwerdeverfahren von Marriott steht jeder Person für Beschwerden im Zusammenhang mit dem LkSG offen, und zwar unabhängig davon, ob sie im Hinblick auf Marriotts Geschäftsaktivitäten oder Marriotts Lieferketten selbst von negativen Auswirkungen betroffen ist oder relevante Informationen weitergeben möchte.
3. Was kann Gegenstand einer Beschwerde oder von Anliegen sein?
Eine Beschwerde kann eingereicht werden, um auf potenzielle oder tatsächliche Risiken oder Verstöße hinzuweisen, die im Zusammenhang mit den Geschäftsaktivitäten von Marriott und Marriotts Lieferketten stehen und sich auf Menschenrechte oder bestimmte Umweltstandards beziehen, wie sie in dem Übereinkommen von Minamata über Quecksilber, dem Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe (POPs) und dem Basler Übereinkommen über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung festgelegt sind.
4. Wie kann ein Anliegen oder eine Beschwerde eingereicht werden?
Anliegen oder Beschwerden können jederzeit über das folgende E-Mail-Postfach eingereicht werden: sustainabilitysupplychain@marriott.com.
5. Was passiert mit eingereichten Anliegen oder Beschwerden?
Marriott bestätigt den Erhalt des Berichts und setzt sich dann, soweit angebracht, innerhalb einer angemessenen Frist mit der hinweisgebenden Person zum Inhalt des Anliegens oder der Beschwerde in Verbindung.
Die Bearbeitung der eingereichten Anliegen oder Beschwerden unterliegt ausschließlich unparteiischen und geschulten Personen, die zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.
6. Sind negative Folgen für die hinweisgebende Person ausgeschlossen?
Negative Folgen sind für die hinweisgebende Person ausgeschlossen, sofern die Beschwerde in gutem Glauben bezüglich der Richtigkeit der zugrunde liegenden Fakten eingereicht wurde.